Liebe Eltern, 22.03.2020
wir haben alle eine harte Krisensituation zu überstehen. Für Sie ist dies eine besondere Herausforderung. Ich wünsche Ihnen hierbei viel Kraft. In der Pressemitteilung vom 21.03.2020 geht die Senatorin Frau Scheeres auch auf die besondere Belastungssituation der Familien ein. Melden Sie sich, wenn es für Sie zutrifft. Die Ausführungsformalitäten stehen noch nicht fest. Im Moment entscheidet die Schulleitung über einen Härtefall innerhalb der definierten Berufsgruppen.
In der Schule ist es ruhig, es sind nur wenige Kinder in der Notbetreuung angemeldet. Für die Notbetreuung in den Ferien legen wir beide Häuser zusammen. Genaue Informationen kommen noch.
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
auch ihr habt im Moment Besonderes zu leisten. Über drei Wochen selbständig lernen erfordert von euch viel Selbstdisziplin. Ihr könnt jetzt zeigen, wie gut ihr mit Freiarbeitssituationen klarkommt. Ich habe hier großes Vertrauen in euch.
Gebt euch auch Mühe, dass die Situation zu Hause entspannt bleibt. Für eure Eltern ist es jetzt besonders schwierig, zeigt Verständnis. Sie wissen am besten, was für euch richtig und gut ist.
Die Lehrer*innen geben ihr Bestes, um euch beim Lernen gut zu unterstützen. Seid auch ihr fleißig und macht gut mit.
Ich freue mich auf das Wiedersehen mit Ihnen/ euch allen, sobald wir alles überstanden haben!
Beste Grüße
Monika Helbig
Schulleiterin
Mehr Eltern haben nun Anspruch auf Notbetreuung in Kitas und Schulen
Pressemitteilung vom 21.03.2020
Der Senat stellt sich den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie: Bisher haben die Kinder von Eltern/Sorgeberechtigen, die in bestimmten systemrelevanten Berufen arbeiten, einen Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas und in den Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Das galt bisher jedoch nur dann, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und sie keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung hatten.
Nach einwöchiger Laufzeit hat der Senat auf Vorlage von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, in einer Telefon-Konferenz am Samstag eine Nachjustierung der Notbetreuungs-Regelung beschlossen. Dabei bezog der Senat die in den vergangenen Tagen gesammelten Erfahrungen mit ein. Die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten müssen, wird demnach für einige dieser definierten Berufsgruppen aufgehoben. Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nur mehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Damit sollen besondere Härtefälle künftig vermieden werden.
Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig für folgende systemrelevante Berufsgruppen:
- Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte.Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern. Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
- Pflege
- Polizei
- Feuerwehr
- Justizvollzug
- Behindertenhilfe
- Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Situation ist derzeit für viele Eltern zweifellos sehr schwierig. Mit der veränderten Notbetreuungs-Regelung für Eltern wollen wir gezielt jene derzeit lebenswichtigen Bereiche im Gesundheitssektor und anderswo unterstützen, die aktuell einen besonders großen Personalbedarf haben.“
Eine entsprechende Änderungsverordnung zum Erlass wird für die nächste Senatssitzung vorbereitet.